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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DUES-Schuhe Nordhorn

Für Private Shop Kunden (Verbraucher) gelten hauptsächlich die unter Lieferbedingungen angegebenen Bedingungen,
insbesondere im Bezug auf die gesetzliche Widerrufsbelehrung, ansonsten gelten die hier aufgeführten.


Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Maße, Gewichte, Abbildungen und technische Angaben in Prospekten, Listen oder sonstigen Schreiben sind annähernd und unverbindlich. Änderungen jeglicher Art die die Ware/das Erzeugnis verbessern behalten wir uns vor.

Vertragsabschluss

Angebote sind sowohl hinsichtlich der Preise als auch der Menge und Lieferzeit freibleibend. Schriftlich, mündlich, telefonisch, sowie an Reisende oder Vertreter erteilte Aufträge gelten erst als verbindlich angenommen, wenn sie von uns bestätigt sind. Auftragsbestätigungen, auch solche mit Abweichungen  gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb 10 Tagen Widerspruch eingelegt wird.
An Angebotspreise halten wir uns, wenn nichts anderes schriftlich im Angebot vereinbart wurde, 10 Tage nach Angebotsdatum gebunden.
Bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir vom Auftrag, von Auftragsbestätigungen und von noch offenen Teilaufträgen zurücktreten.

Preisstellung

Stets freibleibend ab Station Nordhorn. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher gültiger Mehrwertsteuer (MwSt.). Ausnahmen gelten nur, wenn dies in Angeboten, Listen oder Auftragsbestätigungen ausdrücklich anders ausgewiesen (z.B.: incl.##%MWST, einschl.MWST, frei Haus, etc.) ist.
Bei Rechnungen in die EG erfolgt die Berechnung, bei  Angabe  der  jeweiligen Steuernummer, ohne MWSt.

Lieferzeiten, Rücktritt

Können vereinbarte Lieferzeiten infolge höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht eingehalten werden, so sind sowohl Käufer wie Verkäufer berechtigt, die Lieferung und die Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zu verlängern. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Geraten wir in Verzug, so gilt bereits jetzt eine Nachfrist in Sinne von §326 BGB von 20 Arbeitstagen. Bei Geschäften mit Kaufleuten i.S.v. §24 AGBG gilt: Bei nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns werden wir von unserer Leistungspflicht frei. Dies gilt insbesondere, wenn wir mit dem Käufer einen bestimmten Liefertermin vereinbart haben.

Verpackung und Versand (Lieferung)

Verpackung ist für den Käufer insoweit frei, als sie im üblichem Maße notwendig ist, anderenfalls wird sie zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen.
Falls nicht anders angeboten gilt : Ab EUR 250,-- Bestellwert erfolgt der Versand frachtfrei Bahnstation des Käufers ausschließlich Hausfracht oder nach Ermessen des Verkäufers in der billigsten Versandart. Unter EUR 250,-- Bestellwert erfolgt der Versand frei unter Berechnung der Versandkosten.
Erfüllungsort für die Lieferung ist Nordhorn. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer  über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt. Der Käufer hat, sofern er es wünscht, die gekaufte Ware auf seine Kosten gegen die Transportgefahren zu versichern. Beschädigte Bahnsendungen müssen vor Abnahme der Ware von der Bahn bzw. dem Spediteur amtlich festgestellt und bescheinigt werden. Auf Grund dieser Bescheinigung ist lt. Eisenbahnverkehrsordnung durch den Käufer Schadensersatzanspruch bei der Güterabfertigung der Empfangsstation unverzüglich geltend zu machen. Bei beschädigten Postsendungen ist die Abnahme zu verweigern
und vom Käufer Antrag auf Schadenersatz bei dem zuständigem Postamt zu stellen.

Mängelrügen / Rücksendungen

Mängelrügen des Käufers hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich eingereicht werden, bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Verkäufers ( insbesondere bei einem Warenwert unter 25 Euro / achten Sie auf die Verhältnismäßigkeit ) , auf dem günstigsten Versandweg, zurückgesandt werden. Unfreie Rücksendungen werden generell nicht angenommen.

Zahlung

Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung ausgestellt. Der Rechnungsbetrag wird unabhängig vom Eintreffen der Ware dato Faktura fällig. Bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Zahlungstag. Abzug von Porto, Verpackung oder sonstigen Spesen ist nicht zulässig. Wechsel und Schecks gelten als Zahlung erst mit dem Tag der Einlösung; alle Nebengebühren werden vom Käufer getragen. Zahlung/Skonto ausschließlich zu den auf der Rechnung angegebenen Zielen/Beträgen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Bei Veräußerung treten an die Stelle der Waren die dem Käufer gegenüber seiner Abnehmern erwachsenden Forderungen. Diese Forderungen sind an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für den Verkäufer einzuziehen. Er hat sie für diesen gesondert zu verwahren.
Der Verkäufer ist berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Vertragspflichten gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf die Ware seinerseits an seinen Abnehmer nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern.
Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muß der Käufer unverzüglich dem Verkäufer Anzeige machen. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt und die Abtretung nicht.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist steht dem Verkäufer jederzeit das Recht freier Verfügung über die gelieferten Waren zu.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nordhorn. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch für das gerichtliche Mahnverfahren. Diese Gerichtsstandver-einbarung wird auch für den Fall getroffen, in denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundelrepublik Deutschland hat.

Sonstiges

Es gilt deutschem Recht als vereinbart. Die Vereinbarung des deutschen Rechts gilt insbesondere im Zusammenhang mit Streitigkeiten.

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